Forschungsprojekt
„Die Europäische Ehe – ein optionales
Instrument im europäischen Familienrecht“
Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft
von 2007
- 2009
Ziel des Forschungsprojekts ist die Entwicklung eines neuen
Rechtsinstituts „Europäische Ehe“, das Paaren, deren Ehe einen
grenzüberschreitenden Bezug aufweist, ein einheitliches Sachrecht zur Verfügung
stellt. Eine solche Ehe könnte im gesamten Geltungsbereich der Regelung unter
denselben Voraussetzungen geschlossen, geführt und aufgelöst werden. Ihr
Bestand und ihre Wirkungen sind damit unabhängig von einer späteren Verlegung
des Wohnsitzes. Durch Schaffung einheitlichen materiellen Familienrechts für
grenzüberschreitende Sachverhalte wird den Schwierigkeiten begegnet, die die
gegenwärtig bestehende Rechtsvielfalt für Ehepaare bewirkt, deren Beziehung
aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthalts einen Auslandsbezug
aufweist. Die europäische Ehe könnte in Form eines Optionsmodells von den
Ehegatten gewählt werden. Einheitsrecht stünde damit alternativ neben dem internen
Sachrecht der Mitgliedstaaten. Eine vollständige Angleichung der Vorschriften
des materiellen Familienrechts wäre somit zunächst entbehrlich.