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Diskussionsforum

zur

Bemessung des nachehelichen Unterhalts

 

unter Verwendung des Modells von Dethloff/Gutdeutsch/Kremer

(FamRZ 2010, 1708ff.)

sowie WinFam 2011 – Billigkeit nach FamRZ 2010, 1708

 

 

 

Die seit 1.1.2008 bestehenden Möglichkeiten der Unterhaltsbegrenzung nach §1578b BGB bereiten in der Rechtspraxis erhebliche Probleme. Dies ist vor allem deshalb der Fall, weil Ermittlung und Bewertung ehebedingter Nachteile, die das zentrale Kriterium der Billigkeitsentscheidung bei der Unterhaltsbemessung darstellen, in vielen Fällen kaum verlässlich möglich sind. Das von Dethloff/Gutdeutsch/Kremer (FamRZ 2010, 1708ff.) entwickelte Modell soll das Merkmal der Billigkeit i.S.d. § 1578b BGB durch Quantifizierung objektiver Ehemerkmale konkretisieren und ihm dadurch mehr Gewicht in der Rechtspraxis verschaffen. Auf diese Weise soll bei der Unterhaltsbemessung vor allem ein größeres Maß an Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit erreicht werden. Grundlage des Modells ist eine Bausteinlösung, die beruhend auf einer Kategorisierung von Ehezeittypen eine auf den Einzelfall zugeschnittene Bestimmung von Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts ermöglicht. Hierbei soll es lediglich um einen Orientierungsrahmen, nicht hingegen um verbindliche Vorgaben handeln. Eingang gefunden hat das Modell auch in WinFam 2011 (Gutdeutsch, Familienrechtliche Berechnungen für Windows). Näheres zum Thema finden Sie unter dem "Problemstellung" im Forum.

 

 

Das nunmehr eingerichtete Diskussionsforum soll Interessierten aus Praxis und Wissenschaft die Möglichkeit zum fachlichen Austausch geben und so Gedanken und Erfahrungen zur Verbesserung und Vertiefung des vorgestellten Modells sammeln. In diesem Sinne heißen wir Sie herzlich willkommen


 

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